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Elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen

Für alle Vergabeverfahren werden ausschließlich elektronische Angebote/Teilnahmeanträge zugelassen. Die schriftliche Abgabe von Angeboten/Teilnahmeanträgen ist nicht mehr möglich.

Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in der Kurzanleitung:
Kurzanleitung


Ankündigung

Der SIB beabsichtigt 2024 den Wechsel von GAEB 90 auf GAEB XML, Version 3.2. Bitte prüfen Sie Ihre Software auf die Möglichkeit der Verarbeitung von GAEB XML und passen Sie diese im Bedarfsfall zeitnah an.


Hinweis:

Bei EU-Verfahren dürfen gem. § 40 (3) VgV Bekanntmachungen auf nationaler Ebene erst 48 Stunden nach der Bestätigung über den Eingang der Bekanntmachung durch das Amt für Veröffentlichungen der EU veröffentlicht werden.

Aus diesem Grund erhalten Sie im Zeitraum zwischen Veröffentlichung der Bekanntmachung bei der EU bis zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf dieser Vergabeplattform die Meldung: ?Die Unterlagen befinden sich momentan noch nicht auf der Vergabeplattform, werden aber in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht werden.? Nach Ablauf von 48 Stunden stehen Ihnen die Vergabeunterlagen dann vollumfänglich zur Verfügung.

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